Liebe Patientinnen und Patienten,

um unsere Abläufe zu optimieren und Ihnen weiterhin eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, bitten wir Sie um Beachtung folgender Änderung bei der Bestellung von Rezepten:

Ab sofort können Rezepte nur noch ausgestellt werden, wenn Ihre Krankenkassenkarte im aktuellen Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen wurde.

Das bedeutet für Sie:

  • Bitte bringen Sie zu Beginn jedes neuen Quartals einmalig Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in unsere Praxis.
  • Erst danach können wir Rezeptbestellungen bearbeiten, unabhängig davon, ob diese telefonisch, persönlich oder anderweitig erfolgen.

Diese Regelung hilft uns, administrative Abläufe effizient zu gestalten und unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Ihr Team der
Praxis im Essener Süden